Bonusheft beim Zahnarzt: Alles, was Sie darüber wissen müssen
Wer regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge geht und das mithilfe seines Bonusheftes nachweisen kann, spart bares Geld: Die Krankenkasse zahlt einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz, wenn das Bonusheft lückenlos geführt wurde. Lesen Sie hier, wie das Bonusheft funktioniert und was zu tun ist, wenn es verloren geht.
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Hinweis: In diesem Artikel wird aus Gründen der Lesbarkeit der Begriff "Zahnarzt" stellvertretend für alle Geschlechter verwendet.
Inhalt des Artikels:
- Was ist das Bonusheft?
- Wie funktioniert das Bonusheft?
- Wie oft zum Zahnarzt?
- Vorsorgetermin verpasst
- Zahnarztwechsel
- Bonusheft verloren?
Was ist das Zahnarzt-Bonusheft?
Das etwa scheckkartengroße Bonusheft wurde bereits 1989 eingeführt und steht jeder gesetzlich krankenversicherten Person ab dem zwölften Lebensjahr zu. Es ist in jeder zahnärztlichen Praxis erhältlich und dient dem Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen. Neben dem Bonusheft aus Papier gibt es seit Anfang 2022 auch ein elektronisches Zahnbonusheft, das Bestandteil der elektronischen Krankenakte ist. Wer diese nutzen möchte, muss das bei seiner Krankenversicherung beantragen.
Wie funktioniert das Bonusheft beim Zahnarzt?
Für jede Kontrolluntersuchung in der zahnärztlichen Praxis erhalten Patientinnen und Patienten einen Stempel in ihr Bonusheft. Als Gegenleistung für die regelmäßige Teilnahme an diesen Vorsorgeuntersuchungen leistet die Krankenkasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz (wie Brücken, Kronen oder Prothesen). Der Festkostenzuschuss (auch Festzuschuss) für Zahnersatzbehandlungen liegt bei 60 Prozent – wurden die Vorsorgeuntersuchungen mindestens fünf Jahre lang regelmäßig wahrgenommen, erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent der Regelversorgung. Wer zehn oder mehr Jahre regelmäßige Besuche in der zahnärztlichen Praxis nachweisen kann, bekommt sogar 75 Prozent Zuschuss. Um diesen erhöhten Zuschuss zu erhalten, muss vor Beginn der Behandlung eine Kopie des Bonusheftes zusammen mit dem Heil- und Kostenplan der zahnärztlichen Praxis bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Daneben können auch Versicherte mit einer Zahnzusatzversicherung vom Bonusheft profitieren, manche Versicherungen übernehmen dann anteilig mehr Kosten im Versicherungsfall.
Kostenübernahme – Beispielrechnung
Fehlt ein Zahn im Seitenzahnbereich, ist die Regelversorgung eine Brücke aus Nicht-Edelmetall zum Preis von 768 Euro. Ohne Bonusheft übernimmt die Krankenkasse davon 60 Prozent (also rund 461 Euro), der Eigenanteil für liegt damit bei 307 Euro. Mit einem über fünf Jahre lückenlos gepflegten Bonusheft sinkt dieser Eigenanteil auf 230 Euro, nach zehn Jahren sogar auf 192 Euro.
Gut geführtes Bonusheft: Wie oft ist der Zahnarztbesuch erforderlich?
Für ein lückenlos geführtes Bonusheft müssen Kinder und Jugendliche zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr wahrnehmen. Dabei müssen zwischen zwei Terminen mindestens vier Monate Abstand liegen. Erwachsene sollten weiterhin zweimal im Jahr zur Kontrolluntersuchung gehen, müssen das jedoch nur noch einmal pro Jahr im Bonusheft nachweisen.
Was tun, wenn ein Vorsorgetermin ausgelassen wurde?
Wurde innerhalb der letzten zehn Jahre nur eine einzige Vorsorgeuntersuchung ausgelassen, kann der Höchstsatz von 75 Prozent unter Umständen trotzdem gezahlt werden. Dafür müssen Patient*innen das Versäumnis der Krankenkasse gegenüber schlüssig begründen. Ohne eine solche Begründung wird der Bonus nicht gewährt und muss im Bonusheft neu erworben werden.
Was passiert bei einem Zahnarztwechsel?
Bei einem Wechsel der Zahnarztpraxis behält das Bonusheft seine Gültigkeit: Die Einträge werden einfach in der neuen Praxis fortgesetzt. Wird ein neues Heft angefangen, sollte das erste Bonusheft auf jeden Fall aufbewahrt werden, um die lückenlose Vorsorge dokumentieren zu können.
Was passiert, wenn das Bonusheft verloren geht?
Wenn das Bonusheft verloren gegangen ist, kann die zahnärztliche Praxis weiterhelfen: In der Patientenakte sind alle Untersuchungen dokumentiert. Anhand dieser Daten kann ein neues Bonusheft ausgefüllt werden.
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