Schutz vor gefährlicher Infektionskrankheit

Impfung gegen Masern: Die wichtigsten Fragen zur Impfpflicht

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Seit dem 01. März 2020 gilt in Deutschland die Impfpflicht gegen Masern. Was spricht für die Impfpflicht und wen betrifft sie? Welche Fristen gelten und kann man sich auch als Erwachsener noch impfen lassen? Hier finden Sie die Antworten.

Masern Impfung
© iStock.com/FatCamera

Masern gehören zu den hochansteckendsten Infektionskrankheiten und können zu schwerwiegenden Komplikationen bis hin zum Tod führen. Die Impfpflicht für Masern ist deshalb so wichtig, weil fast alle Menschen ohne Immunschutz nach Viruskontakt erkranken.

Artikelinhalte im Überblick:

Die wichtigsten Impfungen

Masern-Impfpflicht seit März 2020

Lange wurde über eine Impfpflicht gegen Masern diskutiert. Das Bundesministerium für Gesundheit stufte die Dringlichkeit zur Durchsetzung eines Masernschutzgesetzes als hoch ein.

Das Gesetz zur Pflicht der Masern-Impfung gilt seit dem 01. März 2020 und soll vor allem Schul- und Kindergartenkinder vor der gefährlichen Infektionskrankheit schützen.

Für wen ist die Impfung gegen Masern verpflichtend?

Das Masernschutzgesetz verpflichtet folgende Personengruppen zum Impfschutz gegen Masern:

  • Kinder ab einem Alter von einem Jahr, die in Betreuungseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen untergebracht sind.

  • Personal von sozialen Einrichtungen und medizinischen Einrichtungen, also zum Beispiel Erzieher*innen, Lehrer*innen und Krankenhauspersonal.

  • Asylbewerber*innen und Flüchtlinge müssen vier Wochen nach einer Aufnahme in sozialen Unterkünften einen Impfschutz nachweisen können.

Was bedeutet die Masern-Impfpflicht konkret für Kinder, Eltern und Personal?

  • Bevor Kinder künftig in Betreuungseinrichtungen aufgenommen werden dürfen, müssen Eltern eine entsprechende Impfung für ihr Kind vorweisen.

  • Für Kinder, die bereits in Kindergärten oder anderen Gemeinschafteinrichtungen integriert sind, gilt der 31. Juli 2021 als Frist für den Nachweis des Impfschutzes.

  • Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, obwohl diese soziale Einrichtungen besuchen, begehen damit eine Ordnungswidrigkeit. Ihnen droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro.

  • Sind Kinder nicht geimpft, können sie aus entsprechenden Einrichtungen ausgeschlossen werden. Werden nicht geimpfte Kinder trotz fehlendem Impfschutz aufgenommen, droht auch der Einrichtung ein entsprechendes Bußgeld.

  • Menschen dürfen ohne Impfschutz gegen Masern nicht mehr in Gemeinschafteinrichtungen arbeiten.

Impfreaktion: Nebenwirkungen nach Impfung?

Pro: Gründe für die Impfpflicht gegen Masern

Das Gesetz zur Masern-Impfpflicht wird von Bevölkerung, Politik und Medizinexperten überwiegend als positive Maßnahme eingestuft. Gründe hierfür sind vor allem:

  • Masern-Virus ist im Umlauf: Aufgrund unzureichend flächendeckender Impfungen sind Masern nach wie vor großflächig im Umlauf. In den letzten Jahren kam es deshalb immer wieder zu größeren Ausbrüchen mit vielen Opfern. Bei einer Impfrate von 95 Prozent könnte die gefährliche Infektionskrankheit ausgerottet werden.

  • Hohes Ansteckungsrisiko: Masern sind höchstinfektiös. Kommen Menschen ohne Impfung mit dem Virus in Kontakt, liegt die Wahrscheinlichkeit einer Infizierung bei 98 Prozent.

  • Schwere Verläufe möglich: Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Eine Infektion mit dem Masern-Virus führt in etwa 20 Prozent der Fälle zu schwerwiegenden und teilweise lebensbedrohlichen Komplikationen. Besonders für Erwachsene ist eine Masern-Infektion gefährlich.

  • Gefährdung für Mitmenschen ohne Impfschutz: Bei der Frage nach den Gründen für die Masern-Impfung geht es letztlich nicht nur um die eigene Gesundheit. Vor allem bei Säuglingen und Menschen mit einem schwachen Immunsystem können Masern besonders schwere Krankheitsverläufe verursachen, die tödlich enden können. Um schwächere Personengruppen nicht zu gefährden, sollten daher auch alle gesunden Erwachsenen über einen entsprechenden Masern-Impfschutz verfügen.

Masern: Welche Symptome löst die Kinderkrankheit aus?

© FUNKE Digital Video

Contra: Kritik am Gesetz zur Impfung gegen Masern

Einige Ärzte und Familien sprechen sich gegen das Masernschutzgesetz aus. Betroffene Eltern reichten kurz nach dessen Inkrafttreten Eilanträge und Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Argumente der Impfpflicht-Kritiker sind unter anderem:

  • Grundrechtsverletzung: Die Pflicht zur Impfung stelle eine Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit der Kinder und des Erziehungsrechts der Eltern dar.

  • Unverhältnismäßigkeit: Kritiker der Masern-Impfpflicht empfinden die Koppelung der Impfpflicht an den Zugang zu Kindertagesstätten als übermäßige Belastung.

  • Geringe Gefährdung: Es bestehe im Vergleich zu Pocken keine akute Bedrohungs­la­ge durch Masern in Deutschland aufgrund der bereits hohen Impfrate und vergleichsweise niedrigen Zahl an Erkrankungen.

  • Impfzeitpunkt: Es mangele an wissenschaftlicher Evidenz bezüglich des sehr frühen Impfzeitpunktes.

  • Kombinationsimpfstoff: Da die Masernimpfung in Deutschland mittels Mehrfachimpfstoff verabreicht wird, verpflichte das Gesetz neben der Impfung gegen Masern gleichzeitig zur Impfung gegen Mumps, Röteln und gegebenenfalls auch Windpocken, weshalb die Hersteller von Impfstoffen über die Ausgestaltung der Impfpflicht entschieden.

Die wichtigsten Fragen zur Masern-Impfung

1. Wie oft muss man sich gegen Masern impfen lassen?

Für einen vollständigen Impfschutz sind zwei Einzeldosen der Impfung gegen Masern notwendig.

2. Wann sollte ich mein Kind gegen Masern impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Masern ab dem elften Lebensmonat. Frühestens kann sie mit neun Monaten verabreicht werden, optimalerweise erfolgt sie aber zwischen dem elften und 14. Lebensmonat.

Die Folgeimpfung erfolgt dann zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat. Die zweite Impfung gegen Masern sollte in jedem Fall gegeben werden, bevor das Kind zwei Jahre alt wird. Zwischen den beiden Impfdosen muss ein Abstand von vier Wochen liegen.

Wenn das Kind zum empfohlenen Impfzeitpunkt eine behandlungsbedürftige Erkrankung hat, sollte die Impfung verschoben werden. Ob dies sinnvoll ist, entscheidet im jeweiligen Fall der behandelnde Arzt.

3. Wie lange hält die Masernimpfung?

Eine korrekt durchgeführte Impfung gegen Masern (zwei Impfdosen in der Kindheit im zeitlich korrekten Abstand) führt normalerweise zu einem lebenslangen Impfschutz, weshalb keine Auffrischung notwendig ist.

4. Kann man trotz einer Impfung Masern bekommen?

Die Impfung gegen Masern führt bei 93 bis 99 Prozent der Geimpften zu einer lebenslangen Immunität. Insgesamt baut der Impfstoff also einen zuverlässigen Schutz gegen eine Masern-Infektion auf. Ursachen für eine ausbleibende Immunität können unter anderem bei Immunschwäche, Wechselwirkungen mit mütterlichen Antikörpern oder auch Fehler in der Lagerung des Impfstoffes sein.

Nebenwirkungen der Masern-Impfung

Die Impfung gegen Masern ist im Allgemeinen gut verträglich. Wie jede Impfung kann aber auch die MMR-Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln zu typischen Impfreaktionen führen. Da es sich um einen Lebensimpfstoff handelt, kommt es bei etwa zwei bis fünf von 100 Impfungen nach der MMR-Impfung zu Nebenwirkungen, meist etwa eine Woche bis zehn Tage nach der Impfung.

Schwere Nebenwirkungen infolge einer Masern-Impfung sind allerdings äußert selten. Außerdem sind diese im Vergleich zu möglichen Komplikationen einer Masern-Erkrankung laut Experten zu vernachlässigen.

Häufig (bei etwa fünf von 100 Impfungen) ist die Einstichstelle in den ersten Tagen nach der Impfung gerötet, schmerzt oder ist leicht geschwollen.

Die Impfung gegen Masern kann auch sehr abgeschwächte Symptome einer echten Maserninfektion hervorrufen. Mediziner sprechen in diesem Fall von "Impfmasern". Impfmasern sind eine natürliche Folge der Immunreaktion, die durch die Impfung ausgelöst wird. Der Organismus macht nach der Impfung quasi immer eine kleine Maserninfektion durch, wenn auch in sehr abgeschwächter Form.

Impfmasern sind ungefährlich und nicht ansteckend. Nachdem sie sehr häufig vorkommen, sollten Eltern vorbereitet sein und die geplante Masernimpfung beispielsweise nicht in die Woche vor den Familienurlaub legen.

Typische Symptome der Impfmasern sind unter anderem:

Wer sollte sich gegen Masern impfen lassen?

Nach Empfehlungen der STIKO sollten sich nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche und Erwachsene, die keinen vollständigen Impfschutz haben, unabhängig vom Masernschutzgesetz gegen das Masern-Virus impfen lassen. Empfohlen wird die Masernimpfung offiziell für:

  • Babys im Alter zwischen elf und 14 Monaten

  • Bisher ungeimpfte Kinder und Jugendliche

  • Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und gar nicht oder nur einmal geimpft worden sind

  • Menschen mit unklarem Impfstatus

  • Frauen mit Kinderwunsch, die nicht über einen Impfschutz verfügen

  • Jeder, der im Gesundheitswesen oder in Erziehungseinrichtungen arbeitet

Sind Sie sich unsicher, ob bei Ihnen ein Schutz gegen Masern besteht, legen Sie Ihrem behandelnden Hausarzt Ihren Impfpass vor. Bei möglicherweise unvollständiger Immunisierung kann dieser unkompliziert eine Nachimpfung durchführen.

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