Homöopathische Arzneimittel zielen darauf ab, dass im Körper durch bestimmte Reize Selbstheilungskräfte aktiviert werden. Der Begriff Homöopathie leitet sich aus dem Griechischen ab und bedeutet sinngemäß "Ähnliches mit Ähnlichem heilen".
Die homöopathische Lehre geht davon aus, dass genau das Mittel bei bestimmten Beschwerden hilft, das bei einem gesunden Menschen dieselben oder ähnliche Symptome auslöst. Die Methode wird als "Ähnlichkeitsprinzip" oder "Prinzip der Ähnlichkeit" bezeichnet. Dass dies so ist, muss im Rahmen einer homöopathischen Arzneimittelprüfung bestätigt worden sein.
Artikelinhalte im Überblick:
Wann wird Homöopathie eingesetzt?
Homöopathika können zur Behandlung von unterschiedlichsten Beschwerden und Krankheiten eingesetzt werden – sei es verordnet von einem homöopathisch geschulten Arzt oder Homöopathen oder in Selbstmedikation.
Zu häufigen Anwendungsgebieten zählen:
Rückenschmerzen und Verspannungen
Schlafstörungen
Sportverletzungen wie Prellungen und Verstauchungen
Mit Homöopathie gegen Völlegefühl, Durchfall, Reizdarm und Blähungen
Anwendung der Homöopathie
Zu Beginn der Behandlung erfasst der*die homöopathisch geschulte Arzt*Ärztin oder Heilpraktiker*in die Krankengeschichte. Diese Erstanamnese dauert in der Regel ein bis zwei Stunden. Darin werden die Beschwerden sowie allgemeine Vorlieben und Abneigungen erfragt.
Die vorliegenden Symptome werden nicht nur nach objektiv messbaren Kriterien (wie Art und Aussehen oder Laborwerten) beurteilt, sondern auch die subjektive Wahrnehmung der Beschwerden durch die erkrankte Person spielt eine große Rolle. Damit ergibt sich ein Bild über die "individuellen Symptome" der Patient*innen. Dies kann dazu führen, dass Menschen zwar dieselbe klinische Diagnose haben können, aber mit unterschiedlichen homöopathischen Arzneimitteln behandelt werden.
Wie finde ich das richtige homöopathische Arzneimittel?
Jedes homöopathische Mittel besitzt ein Arzneiprofil, in dem alle Beschwerden zusammengefasst sind, gegen die der Wirkstoff helfen kann. Je stärker sich das Arzneiprofil mit den vorliegenden Beschwerden deckt, desto besser eignet es sich für deren Behandlung. Die Wahl des richtigen Arzneimittels richtet sich daher nicht nur nach einem Symptom, sondern auch nach sämtlichen Begleiterscheinungen, weshalb der Besuch einer homöopathischen Praxis ratsam ist.
Homöopathische Mittel bestehen aus tierischen, pflanzlichen oder mineralischen Wirkstoffen, die als Tabletten, Tropfen oder Globuli erhältlich sind. Da viele dieser Inhaltsstoffe in hoher Konzentration schädlich sind, potenziert man die sogenannte Urtinktur so lange, bis der aus homöopathischer Sicht heilende Effekt entsteht.
Dabei gilt: je verdünnter, desto wirksamer. Dies widerspricht dem schulmedizinischen Prinzip der linearen Dosis-Wirkung-Beziehung, nach dem eine Substanz umso stärker wirkt, je höher ihre Konzentration ist. Manchmal kommen aber auch Urtinkturen selbst als homöopathische Arzneimittel zum Einsatz. Auch Komplexmittel weisen oft eine deutlich höhere Konzentration der jeweiligen Wirksubstanzen auf.
Potenzen und Dosierung in der Homöopathie
Die Potenzierung ist neben dem Ähnlichkeitsprinzip eine wichtige Grundlage der Homöopathie. Sie bestimmt die Dauer und Stärke der Wirkung von homöopathischen Mitteln. Die Urtinktur wird bei der Herstellung einer Arznei in einem gewissen Verhältnis verdünnt. Die Potenzierung ist keine bloße Verdünnung, sondern folgt einem bestimmten, im homöopathischen Arzneibuch festgelegten Prozess.
Im Rahmen der Potenzierung werden die Wirkstoffe natürlichen Ursprungs wie beispielsweise
- Belladonna (Tollkirsche),
- Arnica
- Nux vomica (Brechnuss)
- Aconitum
- Sepia
- und Okoubaka mit Wasser oder Alkohol verschüttelt oder mit Milchzucker verrieben.
Die Potenzierung erfolgt im Verdünnungsverhältnis von 1:10 (D-Potenzen oder Dezimalpotenzen) oder 1:100 (C-Potenzen oder Centesimalpotenzen). Je öfter eine Substanz verschüttelt wird, desto höher die Potenz. Bei D6 und C6 wurde das Verdünnungsverfahren sechsmal durchgeführt, bei D30 und C30 entsprechend dreißgimal.
Lesetipp: So funktioniert die Potenzierung in der Homöopathie
Erstverschlimmerung und Heilungsverlauf von homöopathischen Arzneien
Der Heilungsverlauf unterliegt im Verständnis der Homöopathie verschiedenen Gesetzmäßigkeiten. So ist der Körper bestrebt, krankmachende Reize möglichst weit entfernt von der Körpermitte und von den lebenswichtigen Organen (Herz, Gehirn) zu halten. Hauterscheinungen während der Behandlung werden als sich nach außen bewegende Krankheitszeichen bewertet und als positiv eingestuft. Es kann nach Behandlungsbeginn zur sogenannten Erstverschlimmerung kommen, die sich durch eine vorübergehende Verstärkung der Beschwerden äußert. In der Regel klingt sie nach wenigen Tagen ab.
Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sind bei homöopathischen Arzneien nicht bekannt. Daher eignen sich die Präparate auch
- zur Selbstbehandlung,
- in der Schwangerschaft
- sowie bei Kindern und Jugendlichen.
Grundsätzlich gilt: Bestimmte Beschwerden und Krankheitsbilder sowie akute oder lebensbedrohliche Situationen erfordern eine schulmedizinische Behandlung. In diesen Fällen ist eine alleinige, homöopathische Therapie nicht angezeigt. Unterstützend können Homöopathika dann jedoch durchaus eingesetzt werden.
Wirksamkeit und Studien zur Homöopathie
Wissenschaftliche Studien beweisen die Wirksamkeit der Homöopathie. Bisherige wissenschaftliche Studien (kontrollierte klinische Studien) untersuchten vor allem die Frage, ob Homöopathie über den sogenannten Placebo-Effekt hinaus eine therapeutische Wirkung entfaltet.
Die Ergebnisse hierzu sind nicht einheitlich. Dennoch kommt die Homöopathie häufig zur Anwendung, weil ihre Verträglichkeit sehr gut ist und viele Menschen von positiven Ergebnissen berichten. Daher ist die Homöopathie in der ärztlichen Weiterbildungsordnung verankert und mit einer Zusatzbezeichnung geschützt.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Homöopathische Arzneien sind in niedrig dosierter Form rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Hohe Potenzen sind dagegen verschreibungspflichtig.
Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Homöopathie nicht enthalten, Kassen müssen also grundsätzlich nicht für diese Therapieform aufkommen. Allerdings haben Krankenkassen die Möglichkeit, die Homöopathie in ihre kassenindividuellen Satzungsleistungen aufzunehmen. Dann übernehmen sie teilweise die Kosten für die Erstanamnese, homöopathische Arzneimittel oder andere homöopathische Leistungen. Das genaue Leistungsspektrum kann bei der eigenen Krankenkasse erfragt werden.
Historie: Geschichte der Homöopathie
Begründer der Homöopathie ist der promovierte deutsche Arzt Samuel Hahnemann (1755-1843), der das Verfahren Ende des 18. Jahrhunderts entwickelte. Hahnemann war ein großer Kritiker der Heilmethoden seiner Zeit.
In zahlreichen Versuche untersuchte er Arzneien und ihre toxische Wirkung, die in homöopathischer Dosierung zugleich ihre Heilkraft ausmachen. Mit der Formulierung des Ähnlichkeitsprinzips wird 1796 als das Geburtsjahr der Homöopathie bezeichnet.