Erste Hilfe
Erste Hilfe bezeichnet verschiedene lebensrettende Sofortmaßnahmen, die zur Behandlung von Verletzten, beispielsweise nach einem Unfall, bis zum Eintreffen eines professionellen Helfers angewendet werden sollten.
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Zur Ersten Hilfe im Notfall gehört neben der medizinischen Erstversorgung auch das Anfordern professioneller Unterstützung und menschlicher Beistand dem Verletzten gegenüber. Es gibt einige allgemeine Hinweise, die dabei helfen, in einer Notfallsituation richtig zu handeln.
Generell ist es wichtig, in einer Notfallsituation
- die Ruhe zu bewahren,
- sicher aufzutreten,
- umsichtig zu handeln und
- Betroffene und Anwesende zu beruhigen.
Betroffenen hilft es, wenn
- sie wissen, dass sie nicht alleine sind und Hilfe auf dem Weg ist,
- sie von Schaulustigen abgeschirmt werden,
- sie leichten Körperkontakt durch den Ersthelfer spüren (beispielsweise durch Halten der Hand oder Berühren der Schulter) und
- der Ersthelfer mit ihnen spricht und ihnen zuhört.
Wenn eine verletzte Person aufgefunden wird, ist es zunächst wichtig
- herauszufinden was vorgefallen ist,
- abzuschätzen, ob weitere Gefahren drohen und gegebenenfalls
- sich selbst und Betroffene davor zu schützen, indem die Unfallstelle abgesichert wird (zum Beispiel durch Anschalten des Warnblinkers und Aufstellen des Warndreiecks).
Danach sollten Sie
- einen Notruf absetzen und anschließend
- Maßnahmen zur medizinischen Erstversorgung einleiten.
Erste-Hilfe-Online-Kurs zur Wiederbelebung auf Lifeline
Hier finden Sie in die Links zu den einzelnen Lektionen:
- Der richtige Notruf rettet Leben: Diese Angaben sind wichtig
- Bewusstlosigkeit erkennen und richtig handeln
- Stabile Seitenlage: So wird sie gemacht
- Herzdruckmassage und Beatmung: So funktioniert die Herz-Lungen-Wiederbelebung
Oft gefragt:
Nicht vergessen: Erste Hilfe ist Bürgerpflicht
In Deutschland ist nach Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) jeder Bürger dazu verpflichtet bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr und in Not zu helfen, sofern er sich dabei selbst nicht in Gefahr begeben muss und auch keine anderen wichtigen Pflichten verletzt werden. Andernfalls macht er sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe verantwortet werden muss.
Halter und Fahrer von Kraftfahrzeugen sind nach § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dazu verpflichtet, einen Verbandkasten (Erste Hilfe-Kasten) der DIN-Norm 13164 in ihrem Fahrzeug mitzuführen. Sterile Verbandmaterialien des Erste Hilfe-Kastens haben eine beschränkte Haltbarkeit und müssen daher regelmäßig erneuert werden. Auch rostige Metallgegenstände und andere Verunreinigungen müssen ausgetauscht oder entfernt werden. Außerdem ist es ratsam, seine Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen.
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