Medizinprodukt

DiGA: Digitale Gesundheitsanwendung als App auf Rezept

DiGA steht für digitale Gesundheitsanwendung. Deutschland ist damit das erste Land weltweit, dass Apps auf Rezept anbietet. Wie das funktioniert und welche Apps es für welche Krankheiten gibt, lesen Sie hier.

Mann nutzt DiGA auf seinem Smartphone und erfasst Daten
© tadamichi – stock.adobe.com

Kurzübersicht: Häufige Fragen und Antworten

Was versteht man unter DiGA? Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüfte Apps oder Online-Programme, die zur Behandlung, Verlaufskontrolle und Unterstützung bei Krankheiten eingesetzt werden.

Wie erhalte ich eine DiGA? Die Anwendungen können auf ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung hin erhalten werden und sind dann für gesetzlich Versicherte kostenfrei, oder sie können direkt als Selbstzahlerleistung erworben werden.

Was ist ein DiGA-Rezept? Die ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung berechtigt Versicherte, eine bestimmte digitale Gesundheitsanwendung kostenfrei über ihre Krankenversicherung zu beziehen.

Welche DiGA gibt es? Es gibt eine Vielzahl von digitalen Gesundheitsanwendungen, von psychischen Erkrankungen wie Depressionen über Tinnitus bis hin zu Schlafstörungen und Diabetes. Die genaue Liste der verfügbaren DiGAs wird regelmäßig vom BfArM aktualisiert.

Im Überblick:

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Was sind DiGAs?

DiGA steht als Kurzform für digitale Gesundheitsanwendung. Darunter werden Apps zusammengefasst, die als Medizinprodukte zugelassen sind und von einer*einem Ärztin*Arzt verschrieben werden können. Im Jahr 2020 ist in Deutschland das Digitale Versorgungsgesetz in Kraft getreten, das allen gesetzlich Krankenversicherten einen Anspruch auf digitale Therapiebegleitung zusichert.

Damit eine App erstattungsfähig wird, muss sie ein Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen. Eine DiGa ist dann ein registriertes Medizinprodukt niedriger Risikoklasse mit CE-Kennzeichnung.

Welche DiGAs gibt es?

Welche digitalen Gesundheitsanwendungen derzeit zugelassen sind, ist auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in einem Verzeichnis der DiGAs aufgelistet.

Aktuell gibt es DiGAs für folgende Krankheiten und Anwendungsgebiete (Stand: April 2024):

Um das Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die Anwendungen einen positiven Versorgungseffekt nachweisen. Dies bedeutet, dass sie entweder die medizinische Versorgung verbessern, die Lebensqualität erhöhen oder die Krankheitsbewältigung unterstützen müssen.

So funktionieren die digitalen Anwendungen

Eine DiGA bietet den Patient*innen durch eine App oder ein Online-Programm Gesundheitsdienstleistungen an. Nach der Installation auf einem Smartphone oder dem Zugriff via Internet bietet sie Informationen, Anleitungen, Monitoring-Funktionen, Übungen oder Ernährungstipps an. All dies basiert auf den individuellen Gesundheitsdaten und Eingaben der Person. Der Inhalt des Programms richtet sich also nach den persönlichen Gegebenheiten und Zielen.

Außerdem können DiGAs beispielsweise Erinnerungen senden, Fortschritte überwachen und Tipps geben, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patient*innen zu verbessern. Auch eine Verlaufskontrolle durch die behandelnde Praxis ist mit der DiGA möglich und kann die Versorgung von Patient*innen verbessern.

Verordnung und Kostenübernahme von DiGAs

Digitale Gesundheitsanwendungen können von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen als gesundheitliche Leistung verordnet werden. Dafür wird ein Rezept auf Papier ausgestellt, mit dem sich Betroffene an die gesetzliche Krankenkasse (GKV) wenden kann. Die Krankenkasse gibt dann einen Code aus, mit dem die App für den Verordnungszeitraum freigeschaltet werden kann. Ist der Verordnungszeitraum abgelaufen, kann erneut ein Rezept ausgestellt werden, sofern dies sinnvoll erscheint.

Eine andere Möglichkeit für die Übernahme ist, dass sich Versicherte mit der bereits gestellten Diagnose direkt an ihre Krankenkasse wenden und um die Übernahme der Kosten bitten.

Während gesetzliche Krankenkassen verpflichtet sind, im Verzeichnis des BfArM gelistete DiGAs zu erstatten, entscheiden private Krankenversicherungen individuell über die Erstattung. Die meisten Apps, die als DiGA registriert sind, können auch auf eigene Kosten verwendet werden.

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