Schwangerschaftsabbruch

Abtreibung: Kosten, Ablauf und Risiken

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Nicht jede Schwangerschaft ist geplant und gewollt: Durch eine Abtreibung kann eine Schwangerschaft vorzeitig beendet werden. In Deutschland ist dies rechtlich nur in wenigen Fällen legal möglich. Welche Kosten und Risiken ein Schwangerschaftsabbruch birgt und wie eine Abtreibung abläuft.

Ungewollt schwanger: Abtreibung
© Getty Images/milanvirijevic

Verhütungsmittel wie die Antibabypille oder ein Kondomüberziehen bieten niemals einen vollständigen Schutz, so kommt es immer wieder zu ungewollten Schwangerschaften. Aus ganz unterschiedlichen Gründen entscheiden sich ungewollt schwangere Frauen dagegen, das Kind auszutragen und eventuell zur Adoption freizugeben, sondern lassen eine Abtreibung, wie ein Schwangerschaftsabbruch umgangssprachlich auch bezeichnet wird, durchführen.

Artikelinhalte im Überblick:

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Abtreibung: Gesetzliche Lage in Deutschland

Kommt es ungewollt zu einer Schwangerschaft, haben die betroffenen Frauen die Möglichkeit, bis spätestens zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.

Abtreibung – Nur teilweise legal

An sich ist eine Abtreibung nach deutschem Recht nur rechtskonform, wenn entweder eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt. Besteht also bei Fortdauer der Schwangerschaft Gefahr für Leib und Leben der Mutter oder ist die Schwangerschaft Folge einer sexuellen Straftat, darf sie bei Vorliegen eines entsprechenden ärztlichen Attests beendet werden.

Liegt eine medizinische Indikation vor, so kann eine Schwangerschaft auch noch bis zum Ende der Schwangerschaft abgebrochen werden. Dies ist etwa der Fall, wenn:

  • das Leben der Mutter in Gefahr ist, sie also Schwangerschaft oder Geburt nicht überleben würde.

  • das Kind schwerstbehindert zur Welt kommen würde oder nicht lebensfähig ist.

In solchen Fällen kann eine sogenannte Spätabtreibung durchgeführt werden. Eine ärztliche Beratung und Wartefrist sind auch hier vorgeschrieben.

Beratungsregelung ermöglicht Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation

Das trifft aber nur auf einen Bruchteil der jährlich rund 100.000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zu. Rechtswidrig, aber straffrei kann eine ungewollte Schwangerschaft auch ohne Indikation aufgrund der sogenannten Beratungsregelung (Paragraf 218 und 219 des Strafgesetzbuches) innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erfolgen.

Die schwangere Frau muss sich dazu einer Schwangerschaftskonfliktberatung bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle unterziehen, sich die erfolgte Beratung bescheinigen lassen und kann dann nach mindestens drei Tagen Bedenkzeit, also frühestens am vierten Tag nach der Beratung, den Eingriff vornehmen lassen.

Abtreibung: Ablauf des Schwangerschaftsabbruches

Die Abtreibung kann medikamentös oder operativ etwa als Absaugung erfolgen. Eine Absaugung wie auch ein medikamentöser Abbruch erfolgen meist ambulant in einer gynäkologischen Praxis. Folgende Methoden sind möglich:

Operative Abtreibung – Absaugung

Am häufigsten kommt die zu den operativen Verfahren zählende Absaugung beziehungsweise Vakuumaspiration, so die medizinische Bezeichnung, zum Einsatz (etwa 70 Prozent der Fälle). Dabei wird entweder nur der Muttermund lokal betäubt, oder der Eingriff wird unter Vollnarkose durchgeführt. Das Operationsteam dehnt zunächst den Muttermund mit speziellen Stiften. Dann wird ein mit einer Saugpumpe verbundenes Röhrchen in die Gebärmutter eingeführt, über das der Embryo samt Gebärmutterschleimhaut abgesaugt wird.

Medikamentöse Methode – "Abtreibungspille"

Bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Regelblutung beziehungsweise bis zur 9. Schwangerschaftswoche kann eine ungewollte Schwangerschaft auch medikamentös beendet werden. Dabei wird unter ärztlicher Aufsicht zunächst der Wirkstoff Mifepriston eingenommen, der die Entwicklung des Embryos unterbricht. In Deutschland zugelassen ist das Präparat Mifegyne®.

36 bis 48 Stunden danach muss die Frau wieder in die Praxis oder Klinik zurückkehren und bekommt dann ein Prostaglandin-Präparat als Vaginalzäpfchen oder in Tablettenform. Es löst in der Regel innerhalb der folgenden drei bis sechs Stunden Gebärmutterkontraktionen (Wehen) und eine Abstoßung des Schwangerschaftsgewebes und des Embryos aus. Manchmal kann eine erneute Prostaglandin-Einnahme notwendig sein.

Bis der Embryo ausgestoßen wurde, sollte die Frau unter ärztlicher Aufsicht bleiben und auch danach zu Hause nicht alleine bleiben, um im Fall von Komplikationen Hilfe zu haben. Die medikamentöse Abtreibung ist zwar schonender, jedoch empfinden Frauen die zwei Tage Wartezeit als seelisch sehr belastend.

Spätabtreibung: Künstlich herbeigeführte Geburt

Eine späte Abtreibung nach medizinischer Indikation ist für die Frau psychisch besonders belastend. Der Fötus wird – falls er bereits außerhalb der Gebärmutter lebensfähig wäre (ab etwa der 20. Schwangerschaftswoche) – mit einer Injektion in das Herz abgetötet. Anschließend bekommt die Frau ein Wehenmittel, welches die Geburt künstlich einleitet. Den Embryo muss die Frau auf natürlichem Weg zur Welt bringen und aktiv bei der Geburt mitwirken.

Nachuntersuchung per Ultraschall nötig

Nach einer Absaugung oder einem medikamentösen Abbruch wird mit einer Ultraschalluntersuchung sichergestellt, dass keine Gewebereste zurückgeblieben sind, die gegebenenfalls durch eine Ausschabung entfernt werden müssen. Die Ausschabung, medizinisch Kürettage (Curettage), wurde früher häufig als alleinige Methode des Schwangerschaftsabbruchs angewendet, verliert aber aufgrund der höheren Komplikationsrate zunehmend an Bedeutung. Dabei wird die Frucht mit einer Kürette, einem löffelartigen Instrument, entfernt.

Risiken: Schwere Komplikationen bei Schwangerschaftsabbruch selten

Nach dem Abbruch kommt es zu Blutungen, die zwei bis drei Wochen anhalten können, oft begleitet von Unterleibsbeschwerden. Schwere Komplikationen sind jedoch selten, die Fruchtbarkeit ist in der Regel nach einem Abbruch nicht beeinträchtigt. Wenn nach einem Abbruch nach einigen Jahren doch ein Kinderwunsch besteht, ist in der Regel mit keinen Einschränkungen zu rechnen.

Trotzdem sind Komplikationen möglich, so kann es nach einem Schwangerschaftsabbruch zu einer Gebärmutterentzündung und der Eierstöcke kommen oder bei der Absaugung die Gebärmutter verletzt werden. Treten starke Blutungen, Schmerzen, Fieber oder übel riechender Ausfluss auf, sollte in jedem Fall umgehend ärztliche Hilfe eingeholt werden.

Zu beachten ist, dass die medikamentöse Abbruchmethode bei bestimmten Grunderkrankungen oder Überempfindlichkeiten nicht angewendet werden darf. Dies ist der Fall bei

  • chronischen Nebennierenerkrankungen,
  • schwerem Asthma bronchiale,
  • bekannter Allergie gegenüber Mifepriston oder einem anderen Bestandteil der Tabletten,
  • bekannter Unverträglichkeit von Prostaglandinen.

Kosten der Abtreibung: Was übernimmt die Krankenkasse?

Eine Abreibung ist mit teilweise hohen Kosten verbunden. Durch die Krankenversicherung abgedeckt sind in der Regel:

  • Voruntersuchungen
  • Nachsorge
  • Medikamente
  • Krankschreibung

Die Kosten für den eigentlichen Schwangerschaftsabbruch müssen die Krankenkassen jedoch nicht übernehmen. Diese betragen je nach gewählter Methode zwischen 350 und 600 Euro, hinzu kommt der Tagessatz im Krankenhaus bei stationärer Aufnahme.

Wenn das persönliche Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt, übernimmt das jeweilige Bundesland die Kosten. Einen entsprechenden Antrag zur Kostenübernahme müssen Frauen vor dem Eingriff bei der Krankenkasse stellen und dazu ihre Einkommensverhältnisse offenlegen. Maßgeblich sind hierbei nur das Einkommen und Vermögen der Frau. Das Einkommen der Eltern, des Ehemanns oder anderer unterhaltspflichtiger Personen spielt keine Rolle.

Beratungsstellen, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren und bei der Entscheidung unterstützend tätig sind, können Hilfestellung in Bezug auf die Kostenübernahme der Abtreibung geben.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, benötigt die Praxis oder das Krankenhaus, wo der Abbruch durchgeführt wird, eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme.

Kostenübernahme bei Indikationsabbruch

Ist die körperliche und seelische Gesundheit der Mutter gefährdet, übernehmen die Kassen unabhängig vom Einkommen alle Kosten. Das Gleiche gilt für den Fall einer Schwangerschaft aufgrund einer Vergewaltigung.

Folgen: Psychische Probleme nach Abtreibung selten

Ein Schwangerschaftsabbruch ist medizinisch gesehen risikoarm. Zwar kann der Eingriff auch psychische Folgen haben. Schwere psychische Erkrankungen als Folge eines Abbruchs sind jedoch in der Regel nicht zu erwarten. Häufig stellt jedoch das mit der Abtreibung verbundene gesellschaftliche Stigma eine Belastung dar.

Körperliche Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs

Viele Frauen leiden am ersten Tag nach einem Schwangerschaftsabbruch an krampfartigen Schmerzen und die meisten bluten. Blutungen und Unterleibskrämpfe sind aber normal, sofern sie nicht massiver als bei einer starken Monatsblutung ausfallen. Nach dem Abbruch einer Frühschwangerschaft sind Frauen in der Regel nach zwei Tagen körperlich wieder fit.

Folgen gibt es kaum. Bis sich die Gebärmutter zurückbildet, können aber zwei Wochen vergehen: Deshalb sind Sex, Schwimmen und die Benutzung von Tampons während dieser Zeit tabu. Gewöhnlich gibt die Klinik der Frau Antibiotika mit nach Hause, um Infektionen vorzubeugen.

Fortsetzen einer ungewollten Schwangerschaft oft belastender

Die meisten Patientinnen sind nach einer Abtreibung erschöpft und müde. Das ist oft narkosebedingt und meist nur von kurzer Dauer. Manche Frauen spüren als Folge Erleichterung, andere reagieren teilnahmslos, wieder andere sind traurig und wütend. In seltenen Fällen durchleben Frauen längerfristige und schwere Depressionen als Folgen einer Abtreibung. Schwere Missstimmungen sind zumeist eher für sehr junge Frauen typisch.

Aber auch die Patientinnen leiden, die einen Abbruch in einem sehr späten Stadium der Schwangerschaft vornehmen lassen oder eine erwünschte Schwangerschaft abbrechen, weil der Fetus fehlgebildet ist. Grundsätzlich aber ist die Gefahr eines psychischen Zusammenbruchs nach einem Abbruch anscheinend weitaus geringer, als wenn eine ungewollte Schwangerschaft fortgesetzt wird. Ein sogenanntes Post-Abtreibungs-Syndrom ist in der Psychologie als Krankheitsbild nicht bekannt.

Trauer nicht mit Reue verwechseln

Auch eine Frau, die überzeugt ist, mit der Abtreibung die richtige Entscheidung getroffen zu haben, kann die Folgen oftmals spüren. Das Ereignis kann Trauer hervorrufen. Sie mag traurig werden und den Verlust beklagen und trotzdem hinter der Entscheidung stehen. Wichtig ist, dass sie über diese Gefühle mit jemandem spricht und keineswegs Trauer mit Reue verwechselt.

Welche gynäkologische Praxis führt Abtreibungen durch?

Nicht jede Klinik oder frauenärztliche Praxis führt Schwangerschaftsabbrüche durch, nicht überall ist es leicht eine*n Arzt*Ärztin zu finden, für den*die solch ein Eingriff infrage kommt. Aus politischen und religiösen Gründen bieten insbesondere christliche Krankenhäuser ungewollt Schwangeren keine derartigen Eingriffe und Behandlungen an.

Lange war es Ärzt*innen in Deutschland nach StGB §219a verboten für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Dies beinhaltet auch, dass sie auf ihren Webseiten nicht angeben durften, dass eine Abtreibung zu den angebotenen Leistungen gehört. Dies erschwerte es Frauen lange, eine geeignete Anlaufstelle zu finden. Im Juni 2022 wurde dieser Paragraf aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, wodurch sich der Zugang zu medizinischer Versorgung für ungewollt schwangere Frauen verbessert.

Je nach Region gibt es somit mehr oder weniger Möglichkeiten für Frauen in einer Notlage, die nötige Hilfe zu bekommen und die Schwangerschaft beenden zu können. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet eine Liste mit Ärzt*innen und Kliniken in der Region sowie eine Telefon-Hotline für schwangere Frauen an:

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Frau Dr. Barbara Grüne

Fachärztin für Gynäkologie u. Geburtshilfe

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