Psychotherapie: Hilfe für die Seele

Jede dritte erwachsene Person leidet im Laufe ihres Lebens an einer psychischen Erkrankung. Bei vielen seelischen Problemen kann eine Psychotherapie helfen. Wann professionelle Hilfe ratsam ist und welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt, lesen Sie hier.

Junge Frau macht eine Psychotherapie
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Kurzübersicht: Häufige Fragen und Antworten zur Psychotherapie

Was ist eine Psychotherapie?Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt "Behandlung seelischer Probleme". Sie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Außerdem wird sie bei psychosomatischen Störungen angewandt.

Wann wird eine Psychotherapie eingesetzt? Sie dient zur Behandlung von psychischen Störungen, die zu einer Einschränkung der Lebensqualität führen. Dazu zählen unter anderem Depressionen, Angst- und Zwangsstörungen sowie Traumata.

Welche Psychotherapieformen gibt es? Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die (kognitive) Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie sowie systemische Therapie übernommen.

Artikelinhalte im Überblick:

Psychotherapie: Welche Therapieformen gibt es?

Wann ist eine Psychotherapie sinvoll?

Eine Psychotherapie ist ratsam, wenn psychische Beschwerden bei einer Person oder ihrer Umgebung wiederholt oder über einen längeren Zeitraum einen Leidensdruck auslösen. In vielen Fällen gelingt es nicht, seelische Probleme eigenständig zu überwinden. Dann sollte man sich ebenso wenig wie bei körperlichen Erkrankungen scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Eine Psychotherapie ist unter anderem bei folgenden Krankheitsbildern ratsam:

Voraussetzung für den Erfolg einer Psychotherapie ist, dass die betroffene Person ernsthaft dazu bereit ist, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen.

Formen der Psychotherapie

Es gibt verschiedene Psychotherapieformen, die nach individueller Diagnose und Bedarf ausgewählt werden. Die Verfahren unterscheiden sich nicht nur in ihrem Therapiekonzept, sondern auch hinsichtlich ihres Verständnisses der Entstehung von psychischen Krankheiten und ihrer Dauer.

  • Verhaltenstherapie: Sie ist eine stark handlungsorientierte und problembezogene Form der Psychotherapie. Grundlage ist die Annahme, dass problematisches Verhalten erlernt wird und deshalb durch die systematische Anwendung bestimmter Methoden durchbrochen werden kann. Zunächst wird das gestörte Verhalten und dessen Konsequenzen analysiert. Anschließend können verschiedene Methoden angewendet werden, um neue Verhaltensweisen zu erlernen.

  • analytische Psychotherapie: Abgeleitet aus der klassischen Psychoanalyse nach Sigmund Freud, basiert sie auf der Theorie, dass unverarbeitete Konflikte aus der Kindheit später zu psychischen Problemen führen können. Ziel der Psychotherapie ist es, sich solche verdrängten Ereignisse, Erinnerungen und Gefühle bewusst zu machen und aufzuarbeiten. Die analytische Psychotherapie ist eine langfristig angelegte psychotherapeutische Methode, die zwei- bis dreimal wöchentlich über bis zu drei Jahre erfolgen kann.

  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Auch die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie hat sich aus der Psychoanalyse entwickelt und ist wie die analytische Psychotherapie längerfristig angelegt. Allerdings erfolgt die Behandlung im Sitzen und ist in der Regel auf maximal 120 Therapieeinheiten begrenzt. Zudem liegt der Fokus auf dem aktuellen psychischen Problem und seinen Ursachen. So werden neben dem analytischen Blick in die Vergangenheit immer auch gegenwärtige Beziehungen und Umstände besprochen.

  • systemische Therapie: Die systemische Therapie zielt darauf ab, Probleme und Konflikte nicht isoliert, sondern im Kontext der gesamten Umgebung der Patient*innen zu betrachten. Man geht davon aus, dass das Verhalten und die Emotionen eines Menschen stark von seinen Beziehungen und dem sozialen Umfeld beeinflusst werden, beispielsweise durch Familie, Partnerschaft, Freundeskreis oder Arbeit. Ein zentrales Ziel ist es, neue Blickwinkel auf die eigene Situation zu gewinnen und so wiederkehrende Verhaltensmuster und Dynamiken in Beziehungen zu erkennen und zu verändern.

Gut zu wissen: Alle Psychotherapieverfahren werden sowohl als Einzelbehandlung als auch als Gruppentherapie angeboten. Damit eine Psychotherapie erfolgreich ambulant durchgeführt werden kann, muss bei der betroffenen Person jedoch ein Mindestmaß an psychischer Stabilität und Belastbarkeit gegeben sein. Andernfalls ist eine stationäre Psychotherapie vorzuziehen.

Heilpraktiker für Psychotherapie

Wer psychotherapeutisch tätig ist, ohne als Arzt*Ärztin oder Psychotherapeut*in zugelassen zu sein, benötigt dazu die Erlaubnis durch die zuständige Landesbehörde. Voraussetzungen für diesen Antrag sind lediglich

  • ein Mindestalter von 25 Jahren sowie ein
  • Hauptschulabschluss.

Zudem muss die antragstellende Person im Zuge einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt nachweisen, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeutet – dies wird üblicherweise durch eine entsprechende Ausbildung zur Heilpraktik erreicht. Wer Psychotherapie mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ausübt, darf nicht die Berufsbezeichnung Psychotherapeut*in führen.

Bei der Wahl der Therapiemethoden sind Heilpraktiker*innen für Psychotherapie frei, sie müssen nicht wissenschaftlich anerkannt sein. Die fehlende gesetzlich geregelte Qualifizierung hat zur Folge, dass es keine bundesweit verbindlichen Standards gibt.

Die Arbeit von Heilpraktiker*innen unterliegt keiner Berufsaufsicht, was fatale Folgen für Hilfesuchende haben kann. Denn aufgrund von langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem*einer approbierten Psychotherapeut*in sind viele Betroffene auf der Suche nach Alternativen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert daher die Heilpraktikererlaubnis für den Bereich Psychotherapie und plädiert für eine Abschaffung.

Therapieplatz finden: Schritte zur Psychotherapie

Der Weg zur Psychotherapie kann Zeit und Geduld erfordern, doch er stellt einen wichtigen Schritt dar, um nachhaltige Lösungen für psychische Belastungen zu finden und die Lebensqualität zu steigern. Mithilfe der folgenden Schritte lässt sich ein passender Therapieplatz finden.

1. Bedarf erkennen

Zunächst ist es wichtig, zu erkennen und sich einzugestehen, dass professionelle Unterstützung notwendig ist. Nur, wenn Betroffene dazu bereit sind, Hilfe anzunehmen, kann ein Therapieangebot erfolgreich sein.

2. Informationen einholen und Praxis finden

Die Wahl der geeigneten Therapie hängt von der individuellen Situation und den spezifischen Problemen ab. Empfehlungen der hausärztlichen Praxis, aber auch Online-Verzeichnisse können bei der Psychotherapiesuche helfen.

Wichtig: Mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können nur Psychotherapeut*innen, die bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen sind. Der kostenlose Bürgerservice "Psychotherapie-Informations-Dienst" (PID) sowie die DGPT stellt Informationen über die Leistungsangebote der dort verzeichneten Fachkräfte bereit. Der PID ist jedoch kein vollständiges Verzeichnis, die Teilnahme daran ist freiwillig.

3. Erstgespräch und Probatorik

Mitunter haben Psychotherapiepraxen nicht ausreichend Kapazität und können erst Monate später einen Termin anbieten. Dann gilt es, sich nicht entmutigen zu lassen und sich auf verschiedene Wartelisten setzen zu lassen. Eine Überweisung ist nicht nötig, der*die Patient*in kann die Praxis also direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.

Zunächst erfolgt die psychotherapeutische Sprechstunde, auf die dann zwei bis vier "probatorische", also vorbereitende Sitzungen folgen. Diese Therapieeinheiten dienen nicht nur der Diagnosestellung, sondern auch dem gegenseitigen Kennenlernen: Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient*in und Therapeut*in ist von großer Bedeutung für den Therapieerfolg.

4. Ärztliche Untersuchung und Klärung der Formalitäten

Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen muss noch eine ärztliche Untersuchung stattfinden, bevor die eigentliche Psychotherapie beginnen kann. Im Rahmen dieser Untersuchung wird ein sogenannter Konsiliarbericht erstellt, der eine organische Ursache für die Beschwerden der ratsuchenden Person ausschließt.

Der*die Psychotherapeut*in beantragt mithilfe des Konsiliarberichts die Kostenübernahme. Sobald die Krankenkasse die Behandlung bewilligt hat, kann die Therapie beginnen.

Wartezeit mit Online-Angeboten überbrücken

Bei akuten psychischen Problemen ist ein Platz auf der Warteliste kaum hilfreich. Um die Zeit bis zum Therapiebeginn sinnvoll zu überbrücken, können verschiedene Apps oder Online-Angebote hilfreich sein. Hier kann eine Beratung über (Video-)Telefonate oder Chats stattfinden.

Insbesondere bei moderaten psychischen Problemen sind sie durchaus hilfreich, was auch in wissenschaftlichen Studien bewiesen wurde. Bei schweren Störungsbildern wie Psychosen oder gar Suizidgedanken sind Online-Angebote jedoch ungeeignet.

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Was macht man in der Psychotherapie?

Eine Psychotherapie bietet einen strukturierten Rahmen, in dem Menschen dabei unterstützt werden, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen, Lösungen zu entwickeln und diese in ihrem Alltag umzusetzen. Der Erfolg der Therapie hängt maßgeblich von der aktiven Mitarbeit und der Bereitschaft zur Veränderung ab. Übungen können sowohl während einer Sitzung durchgeführt werden, als auch der betroffenen Person als "Hausaufgabe" aufgegeben werden.

Aktives Zuhören statt Intervention

Eine der Hauptaufgaben der Psychotherapie ist es, den Patient*innen zu helfen, sich selbst besser zu verstehen. Die Fachkraft versucht daher, das Gespräch nicht selbst zu lenken und Ratschläge zu erteilen, sondern der betroffenen Person den Raum zu geben, ihre Gedanken und Gefühle zu artikulieren. Das mag für viele Betroffene zunächst ungewohnt sein, hat jedoch verschiedene Vorteile:

  • Sie erleben sich als selbstwirksam, was die Eigeninitiative fördert und das Selbstbewusstsein stärkt.

  • Sie können Gefühle ohne Unterbrechung ausdrücken, was oftmals den Raum für tieferliegende Themen öffnet, die sonst womöglich verborgen bleiben würden.

  • Sie fühlen sich ernstgenommen und verstanden.

Das Ende einer Psychotherapie ist erreicht, wenn die gemeinsam gesetzten Ziele erreicht sind. Psychotherapeut*innen unterstützen Betroffene dabei, künftig möglichst ohne psychotherapeutische Hilfe zurechtzukommen.

Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen

Bei Kindern und Jugendlichen kann sich der Therapieablauf je nach Alter anders gestalten. Vor allem bei kleineren Kindern liegt der Fokus der Behandlung auf spielerischen Elementen. Eine häufig angewandte Maßnahme für Kinder bis etwa 12 Jahre ist die klientenzentrierte Kindertherapie. Hier darf das Kind selbst wählen, was und womit es spielen möchte. Auf diese Weise sollen unbewusste Konflikte zum Vorschein kommen. Therapeut*iinnen nehmen eine begleitende und beobachtende Rolle ein.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Der Umfang einer psychotherapeutischen Behandlung ist von der Schwere der Erkrankung abhängig. Die Behandlung ist meist umso aufwendiger, je länger die psychische Störung bereits besteht. So lässt sich eine neu aufgetretene depressive Störung womöglich schneller behandeln als eine chronische Depression, die bereits seit vielen Jahren vorliegt.

Zeichnet sich während der ersten Sitzungen bereits ab, dass eine längerfristige Behandlung nötig ist, kann über die reguläre Therapiezeit von 24 Sitzungen eine Langzeittherapie beantragt werden. Diese kann einmalig verlängert werden.

Wie viele Sitzungen im Rahmen einer Langzeittherapie (inklusive einmaliger Verlängerung) möglich sind, hängt von der Therapieform ab:

  • systemische Therapie: maximal 48 Sitzungen

  • Verhaltenstherapie: maximal 80 Sitzungen

  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: maximal 100 Sitzungen

  • analytische Psychotherapie: maximal 300 Sitzungen

Wichtig: Die 24 Sitzungen der Kurzzeittherapie sind hier bereits enthalten.

Nebenwirkungen der Psychotherapie

Eine Psychotherapie bedeutet immer eine Chance für einen Neubeginn mit positiven Veränderungen – kann aber auch zur Belastungsprobe werden. So kann sich die betroffene Person in der direkten Konfrontation mit ihren Ängsten, Zwängen oder verdrängten Erlebnissen auch überfordert oder vorübergehend stark belastet fühlen.

Mögliche Reaktionen und Begleiterscheinungen können sein:

  • sozialer Rückzug von engen Bezugspersonen

  • übermäßiges Anspruchsverhalten oder übertriebenes Anpassungsverhalten

  • Überspielen von Ängsten und Verstimmungen durch besonders forsches Auftreten und Rationalisierung von Gefühlen

  • Verschärfung bereits bestehender Symptome wie depressiver Störungen, Angstzustände, Hemmungen, paranoider Reaktionen oder körperlicher Beschwerden

  • Auftreten neuer Symptome, psychosomatischer Reaktionen, neuer Vermeidungsverhalten, Medikamenten- oder Alkoholmissbrauch, Zwangsverhalten

  • Zunahme von Aggressivität

  • Motivationsverlust

  • übermäßige Bindung an den*die Therapeut*in, die auch nach dem Ende der Behandlung nicht aufhört

Hier sind die Sensibilität und das Gespür der behandelnden Person ebenso gefragt wie eine bewusste Selbstbeobachtung der Betroffenen. Wer eine Psychotherapie aufnimmt, sollte sich grundsätzlich darauf einstellen, dass diese Veränderungen in seinem Leben auslösen wird.

Was zahlt die Kasse bei Psychotherapie?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Psychotherapie, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • Kassenzulassung ist vorhanden und
  • bei der betroffenen Person muss eine psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt werden.

Die ersten (probatorischen) Sitzungen übernehmen die Krankenkassen auf jeden Fall. Patient*innen müssen hierzu lediglich die Versichertenkarte vorzeigen. Für die weitere Behandlung muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.

Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten für anerkannte psychotherapeutische Verfahren – darüber hinaus können in einigen Fällen aber auch Kurse zum Erlernen von Entspannungstechniken wie Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung und Hypnose nach einer Genehmigung (mit)finanziert werden.

Kostenübernahme bei Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung

Die von den Kassen zugelassenen rund 22.000 Therapeut*innen in Deutschland können den Bedarf bei Weitem nicht decken. Für Betroffene sind die Wartezeiten sowohl auf einen Ersttermin als auch auf einen Therapieplatz lang – auch bei Bedarf einer Akutbehandlung.

Deshalb kann man sich auch an psychotherapeutische Praxen ohne Kassenzulassung wenden und dann bei der Krankenkasse eine Kostenerstattung beantragen. Dazu muss man jedoch nachweisen, dass in akzeptabler Zeit bei einer zugelassenen Praxis kein Termin für eine Therapie möglich war. Die Therapie darf erst begonnen werden, wenn die Kasse dem Antrag auf Kostenübernahme stattgegeben hat.

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